|
Grenzwiederherstellung |
|
Mit einer Grenzwiederherstellung wird
der Verlauf einer oder mehrerer bestehender Flurstücksgrenzen nach
den Katasterunterlagen in der Örtlichkeit amtlich festgestellt.
Eine Grenzwiederherstellung bietet sich an, wenn die Flurstücksgrenzen
in der Örtlichkeit nicht eindeutig zu erkennen sind bzw. wenn
Zweifel an der Richtigkeit des örtlichen Verlaufs bestehen. |
|
Zerlegungsmessungen |
|
Unter Zerlegungsvermessung versteht
man die Bildung von neuen Flurstücken durch Aufteilung eines
bestehenden Flurstücks. Zerlegungsvermessungen sind z.B. im
Zusammenhang mit der Bildung von bebaubaren Grundstücken oder zur
Anpassung der Grenzen nach einer Straßenverbreiterung erforderlich. |
|
Sonderungen |
|
Sonderungen sind eine besondere
Form der Zerlegungsvermessung, bei der auf die Übertragung der
neuen Grenzen in die Örtlichkeit zum Zeitpunkt der Sonderung
verzichtet wird. Die Übertragung wird später im Rahmen einer
Grenzwiederherstellung nachgeholt. Eine Sonderung kann nicht beantragt
werden, sondern lediglich eine Zerlegungsvermessung. Die
Vermessungs- und Katasterverwaltungen bzw. ein ÖbVI entscheidet, ob
die Zerlegung auch als eine Sonderung durchgeführt werden kann
(gesetzliche Regelung). |
|
Verschmelzungen |
|
Verschmelzung ist die Zusammenfügung
von mindestens zwei Flurstücken zu einem Flurstück und dient im
wesentlichen der Vereinfachung des Katasters. Daher werden
Verschmelzungen auf Antrag und von Amts wegen durchgeführt. |
|