Grenzwiederherstellung

Mit einer Grenzwiederherstellung wird der Verlauf einer oder mehrerer bestehender Flurstücksgrenzen nach den Katasterunterlagen in der Örtlichkeit amtlich festgestellt. Eine Grenzwiederherstellung bietet sich an, wenn die Flurstücksgrenzen in der Örtlichkeit nicht eindeutig zu erkennen sind bzw. wenn Zweifel an der Richtigkeit des örtlichen Verlaufs bestehen.

Zerlegungsmessungen

Unter Zerlegungsvermessung versteht man die Bildung von neuen Flurstücken durch Aufteilung eines bestehenden Flurstücks. Zerlegungsvermessungen sind z.B. im Zusammenhang mit der Bildung von bebaubaren Grundstücken oder zur Anpassung der Grenzen nach einer Straßenverbreiterung erforderlich.

Sonderungen

Sonderungen sind eine besondere Form der Zerlegungsvermessung, bei der auf die Übertragung der neuen Grenzen in die Örtlichkeit zum Zeitpunkt der Sonderung verzichtet wird. Die Übertragung wird später im Rahmen einer Grenzwiederherstellung nachgeholt. Eine Sonderung kann nicht beantragt werden, sondern lediglich eine Zerlegungsvermessung. Die Vermessungs- und Katasterverwaltungen bzw. ein ÖbVI entscheidet, ob die Zerlegung auch als eine Sonderung durchgeführt werden kann (gesetzliche Regelung).

Verschmelzungen

Verschmelzung ist die Zusammenfügung von mindestens zwei Flurstücken zu einem Flurstück und dient im wesentlichen der Vereinfachung des Katasters. Daher werden Verschmelzungen auf Antrag und von Amts wegen durchgeführt.

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